Kreuzreaktionen im Blister ??

in der Ausgabe 04/2013 der „Heimversorgung“ wurde unter dem Titel „Dürfen Arzneimittel nur im Originalblister gestellt werden?“ folgende Aussage gemacht: „Eine weitere Problematik besteht teilweise in dem häufig ungeklärten Auftreten von Kreuzreaktionen, wenn mehrere unterschiedliche Tabletten zusammen in demselben Blisterbeutel (Multi-Dose) verpackt werden.“ (Beginn dritter Absatz).

Mir ist in 13 Jahren Verblisterung noch kein Beispiel dazu berichtet worden, wenn die ebenfalls angesprochenen Maßnahmen eingehalten werden (also keine Brausetabletten verblistern usw.).

Zur Erläuterung: Eine (pharmazeutische) „Kreuzreaktionen“, hier beim Zusammenfügen von unterschiedlichen Tabletten in einen Beutel, würde ja bedeuten, dass zwischen zwei Fertigarzneimitteln eine chemische Reaktion stattfindet, die die inhärente Wirksamkeit eines Medikaments beeinflusst. Allein aus Haftungsgründen darf keine Pharmafirma sich dies erlauben: diese „Kreuzreaktion“ würde folglich wohl auch auftreten, wenn die gleichen Tabletten in der Dosette oder im 7-Tage-vorgestellten Einnahmebecher in Heim verpackt werden !?!

Im Unterschied dazu sind die (pharmakologischen) Kreuzreaktionen der enthaltenen Wirkstoffe untereinander nach der Einnahme derselben Tabletten eine bekannte Tatsache, die jedoch von der Art der Verpackung vor der Einnahme absolut unabhängig ist, ja unabhängig davon sein muss.

Hier werden Äpfeln mit Birnen verwechselt: Die Aussage zur (pharmazeutischen) Kreuzreaktion stammt ursprünglich aus dem Munde einer Justitiarin (also nicht von einem Apotheker!). Leider wird diese Aussage bis heute immer wieder falsch zitiert, aber bisher nicht belegt.

Oder hätten Sie, geneigter Leser, mir ein Beispiel?