Kreuzreaktionen im Blister ??

in der Ausgabe 04/2013 der „Heimversorgung“ wurde unter dem Titel „Dürfen Arzneimittel nur im Originalblister gestellt werden?“ folgende Aussage gemacht: „Eine weitere Problematik besteht teilweise in dem häufig ungeklärten Auftreten von Kreuzreaktionen, wenn mehrere unterschiedliche Tabletten zusammen in demselben Blisterbeutel (Multi-Dose) verpackt werden.“ (Beginn dritter Absatz).

Mir ist in 13 Jahren Verblisterung noch kein Beispiel dazu berichtet worden, wenn die ebenfalls angesprochenen Maßnahmen eingehalten werden (also keine Brausetabletten verblistern usw.).

Zur Erläuterung: Eine (pharmazeutische) „Kreuzreaktionen“, hier beim Zusammenfügen von unterschiedlichen Tabletten in einen Beutel, würde ja bedeuten, dass zwischen zwei Fertigarzneimitteln eine chemische Reaktion stattfindet, die die inhärente Wirksamkeit eines Medikaments beeinflusst. Allein aus Haftungsgründen darf keine Pharmafirma sich dies erlauben: diese „Kreuzreaktion“ würde folglich wohl auch auftreten, wenn die gleichen Tabletten in der Dosette oder im 7-Tage-vorgestellten Einnahmebecher in Heim verpackt werden !?!

Im Unterschied dazu sind die (pharmakologischen) Kreuzreaktionen der enthaltenen Wirkstoffe untereinander nach der Einnahme derselben Tabletten eine bekannte Tatsache, die jedoch von der Art der Verpackung vor der Einnahme absolut unabhängig ist, ja unabhängig davon sein muss.

Hier werden Äpfeln mit Birnen verwechselt: Die Aussage zur (pharmazeutischen) Kreuzreaktion stammt ursprünglich aus dem Munde einer Justitiarin (also nicht von einem Apotheker!). Leider wird diese Aussage bis heute immer wieder falsch zitiert, aber bisher nicht belegt.

Oder hätten Sie, geneigter Leser, mir ein Beispiel?

 

Hohe Fehlerquote in Heimen – Verblistern als Lösung?

Verblistern bringt Sicherheit: falsch verabreichte Medikation ist offenbar ein bundesweit ver­breitetes Problem für Pflegebedürftige in stationären wie ambulanten Einrichtungen. Bereits 2012 ergab eine Erhebung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Kran­kenkassen (MDS), dass circa 15.000 Patienten betroffen sind (Fehlerquote 20 %). Eine Unter­suchung in 1.265 Heimen bestätigte jetzt die hohe Fehlerquote.

Fatale Qualitätsmängel in der Handhabung der Medikamente durch das Pflege-Personal könn­ten jedoch verhindert werden, so das Resümee von Holger Görges, Pflege­dienst­leister der Dia­ko­ni­schen Altenhilfe in Wuppertal. Er hat aktuell in einer eigenen Studie bei 1265 Heimen aus dem gesamten Bundesgebiet untersucht, inwiefern die Medikamentenversorgung den ärztlichen An­ordnungen entsprach (u.a. Dosierung, Applikationsform und vollständige Einnahme) und ob der Umgang mit Medikamenten sach- und fachgerecht durchgeführt wurde (richtige Lagerung, Do­ku­mentation und Beschriftung).

Das Ergebnis: Die Fehlerquote bei der Medikamentenversorgung war vor allem in Heimen sehr hoch, die selbst stellten. Sie betrug dort durchschnittlich circa 23 Prozent. Selbst Heime mit einer Transparenznote unter 1,4 hatten noch eine Fehlerquote von knapp 13 Prozent. Ähnlich hoch war die Fehlerquote beim Umgang mit den Medikamenten. In Heimen, die die Arznei von einer Apotheke verblistern ließen, betrug die Fehlerquote allerdings nur 0,85 (Versorgung) bzw. 1,05 Prozent (Umgang). Für Görges, der die Medikamente der Bewohner in seinem Heim von einer Apotheke ebenfalls verblistern lässt (Blisterkartensystem easyblist), haben die verwendeten Blisterkarten mehrere Vorteile. Als Hauptgrund nennt er die signifikant erhöhte Arznei­mit­tel­sicher­heit. Außerdem habe er errechnet, dass damit etwa acht Stunden Arbeitskraft pro Woche eingespart werden konnten, die in nun in die Pflege der Bewohner investiert würden.

09.07.13

Quelle: MTS Medication Technologies