Wie lange schon: Apotheker verweisen auf ihren Service ‚Verblisterung‘ und beanspruchen eine Vergütung für das Stellen und die aufgestellten Automaten – und auf der anderen Seite wird mit den Achseln gezuckt.
Bereits kurze Zeit nach der Einführung des Kartenblisters als erkennbaren Ausweis einer (damals so genannten) „Pharmazeutischen Betreuung“ verselbständigte sich die Funktion des Blisters auf das simple Ersetzen des ‚Stellens im Heim‘ durch das ‚Stellen in der Apotheke‘ – heute geadelt durch den Begriff „Herstellung einen neuen Arzneimittels“ und die Aufnahme in die ApBetrO.
Von der ehemals proklamierten Service-Leistung, die heute, mit unterschiedlichen Schwerpunkten, unter dem Begriff „Medication Therapy Management“, „Patienten-orientierte Pharmazie“, oder einfach „Medikationsmanagement“ wieder auflebt, ist aktuell nur wenig übrig geblieben: Die gewissenhafte Überprüfung von Medikationslisten und die Beratung/Betreuung von Patient, Arzt und Pflege ist aufwendig, wenig öffentlichkeitswirksam und wird (von Pilotprojekten abgesehen) auch nicht bezahlt. Selbst die letztendlichen Nutznießer, die Krankenkassen, präferieren eher kurzfristige Rabatte als dauerhafte Compliance-Verbesserungen. Und ein Medikationscheck, die klassische Aufgabe eines Apothekers, wird gemäß jüngsten Vereinbarungen eher einem Arzt als einem Apotheker bezahlt! Nicht verwunderlich, dass der Elan der Apotheker schwindet – wobei die Apotheker nicht ganz schuldlos an ihrer eigenen Misere sind.
Mit der 2004 eingeführten packungsbezogenen Apothekenleistungsbemessung wurde offensichtlich, dass primär die über den HV-Tisch gereichte Packung zählt. Der nivellierende Service ‚Beratung‘ wird zwar immer wieder mit heeren Worten verkündet und in der neuen ApBetrO festgezurrt, aber genauso regelmäßig als unzulänglich erfahren: unter der alles erschlagenden Packungsvergütung stirbt die Beratung einen langsamen Tod. Denn die punktuelle Beratung zur Einzel-Packung ist für den wirklich beratungsbedürftigen Patient oft nicht ausreichend, während dieselbe Beratung den Wiederholungskäufer nervt.
Mit der Verblisterung hat der Apotheker unbestritten die beste Datengrundlage, eine eingehende, effektive und effiziente Beratung anbieten zu können: aber von der Kasse eine direkte Vergütung für den Zusatzservice ‚Verblisterung‘ erwarten zu wollen, ist heute vermessen bis unmöglich – denn faktisch zahlt ja die Kasse für die Abgabe der verordneten Packung!
Andererseits stellen wir fest, dass Heime zunehmend bereit sind, für die Serviceleistung des Blisters zu bezahlen, wenn, und das ist der springende Punkt, das Heim einen eigenständigen Vorteil und Nutzen ableiten kann: die Zahlen der MDK-Prüfung von Heimen mit Verblisterung sprechen hier eine deutliche Sprache. Es gibt bereits Erstattungsbeträge von ca. 5 EUR/Patient/Woche für eine Apotheke, die genau auf die Bedürfnisse des Heimes eingeht – und dauerhaft einhält.
Jahrelang wurde den Verblisterern doch vorgehalten, dass durch die Auslagerung des Stellens an die Apotheke der Stellenplan im Heim und die Höhe der monatlichen Erstattungsleistung gefährdet wären.
Aber die Argumentation dreht sich gerade um 180°: die Kosten der Verblisterung durch die Apotheke wird von einigen Häusern/Trägern bewusst auf den Tisch gelegt und in die Verhandlungsmasse mit den Kostenträgern eingebracht – und letztere erkennen diese Kosten zunehmend an, wenn sich die Qualität der Versorgung dadurch hebt bzw. auf hohem Niveau bleibt.
Damit honorieren die Kostenträger nicht die Herstellung des Blisters, sondern die aus dem Blister erwachsende Serviceleistung, Beratung und Qualitätssteigerung. Bezahlt wird an den, der den Service der Apotheke (und deren Rechnung) entgegennimmt und der Kasse nachweist. Eigentlich logisch.
Der ambulante Bereich (z.B. Pflegedienst) wartet ebenfalls auf eine intelligente Lösung für die direkte Kooperation mit der Apotheke (Vorschlag: analog zum Pflegeheim) als auch für die Serviceleistung ‚Sicherheit bei der Medikamentenvergabe‘.