Kosten beim Verblistern: Forderung nach Bezahlung?

Wie lange schon: Apotheker verweisen auf ihren Service ‚Verblisterung‘ und beanspruchen eine Ver­gütung für das Stellen und die aufgestellten Automaten – und auf der anderen Seite wird mit den Achseln gezuckt.

Bereits kurze Zeit nach der Einführung des Kartenblisters als erkennbaren Ausweis einer (da­mals so genannten) „Phar­ma­zeuti­schen Betreuung“ verselbständigte sich die Funktion des Blis­ters auf das simple Ersetzen des ‚Stellens im Heim‘ durch das ‚Stellen in der Apotheke‘ – heute geadelt durch den Begriff „Herstellung einen neuen Arzneimittels“ und  die Aufnahme in die ApBetrO.

Von der ehemals proklamierten Service-Leistung, die heute, mit unterschiedlichen Schwerpunkten, unter dem Begriff „Medi­cation Therapy Management“, „Patienten-orien­tierte Pharmazie“, oder einfach „Medikationsmanagement“ wieder auflebt, ist aktuell nur wenig übrig ge­blieben: Die gewissenhafte Überprüfung von Medikationslisten und die Beratung/­Be­treuung von Patient, Arzt und Pflege ist aufwendig, wenig öffentlichkeits­wirk­sam und wird (von Pilot­pro­jekten abgesehen) auch nicht bezahlt. Selbst die letztendlichen Nutznießer, die Kran­ken­kassen, präferieren eher kurzfristige Rabatte als dauerhafte Compliance-Verbesse­rungen. Und ein Medikationscheck, die klassische Aufgabe eines Apothekers, wird gemäß jüngsten Vereinbarungen eher einem Arzt als einem Apotheker bezahlt! Nicht verwunderlich, dass der Elan der Apotheker schwindet – wobei die Apotheker nicht ganz schuldlos an ihrer eigenen Misere sind.

Mit der 2004 eingeführten packungsbezogenen Apothekenleistungsbemessung  wurde offensichtlich, dass primär die über den HV-Tisch ge­reich­te Packung zählt. Der nivellierende Service ‚Beratung‘ wird zwar immer wieder mit hee­ren Worten ver­kündet und in der neuen ApBetrO festgezurrt, aber genauso regelmäßig als un­zu­länglich er­fahren: unter der alles erschlagenden Packungsvergütung stirbt die Beratung einen langsamen Tod. Denn die punktu­elle Be­ratung zur Einzel-Packung ist für den wirklich beratungs­bedürftigen Patient oft nicht ausreichend, wäh­rend dieselbe Beratung den Wiederholungskäufer nervt.

Mit der Verblisterung hat der Apotheker unbestritten die beste Datengrundlage, eine eingehende, effek­tive und effiziente Beratung anbieten zu können: aber von der Kasse eine direkte Vergütung für den Zusatzservice ‚Verblisterung‘ erwarten zu wollen, ist heute vermes­sen bis unmöglich – denn faktisch zahlt ja die Kasse für die Abgabe der verordneten Packung!

Andererseits stellen wir fest, dass Heime zuneh­mend bereit sind, für die Serviceleistung des Blisters zu bezahlen, wenn, und das ist der springende Punkt, das Heim einen eigenständigen Vorteil und Nutzen ableiten kann: die Zahlen der MDK-Prüfung von Heimen mit Ver­blis­te­rung sprechen hier eine deutliche Sprache. Es gibt bereits Erstattungsbeträge von ca. 5 EUR/­Pa­tient/­Woche für eine Apotheke, die genau auf die Bedürfnisse des Heimes eingeht – und dauerhaft einhält.

Jahrelang wurde den Verblisterern doch vorgehalten, dass durch die Auslagerung des Stellens an die Apo­theke der Stellenplan im Heim und die Höhe der monatlichen Erstattungs­leistung gefährdet wären.

Aber die Argumentation dreht sich gerade um 180°: die Kosten der Verblisterung durch die Apotheke wird von einigen Häusern/Trägern bewusst auf den Tisch gelegt und in die Ver­handlungsmasse mit den Kostenträgern eingebracht – und letztere erkennen diese Kosten zunehmend an, wenn sich die Qualität der Versorgung dadurch hebt bzw. auf hohem Niveau bleibt.

Damit honorieren die Kostenträger nicht die Her­stellung des Blisters, sondern die aus dem Blister er­wachsende Service­leistung, Beratung und Qualitätss­teige­rung. Bezahlt wird an den, der den Service der Apo­theke (und deren Rech­nung) ent­gegennimmt und der Kasse nach­weist. Eigentlich logisch.

Der ambulante Bereich (z.B. Pflege­dienst) wartet ebenfalls auf eine intelligente Lösung für die direkte Kooperation mit der Apotheke (Vorschlag: analog zum Pflegeheim) als auch für die Serviceleistung ‚Sicherheit bei der Medi­kamentenvergabe‘.