Gerade der Wunsch nach Kosteneinsparungen auf der Heimseite führt dazu, dass Heimleiter die Verblisterung kostenfrei einfordern – und oft auch erhalten! Dabei wird verkannt, dass die Verblisterung eben nicht nur aus dem Zusammenstellen der Tabletten besteht, sondern lediglich der letzte, der sichtbare Schritt einer Vielzahl von Prozessen für die pharmazeutische Versorgung darstellen sollte. Denn der Heim-Apotheker hat durch seine Kenntnis aller Medikamente eines Bewohners die Möglichkeit, unterstützend bei Fragen um die Medikamentenversorgung (z.B. Dosis, Zeitpunkt, Kombinationen) einzugreifen. Dieses Therapie- und Interventionsmanagement wird interessanterweise ganz aktuell wieder als notwendig und erfolgversprechend bewertet[1]. Aus seiner Arbeit entsteht dem Apotheker auch ein Vorteil: die extrem hohe Bindung des Patienten bzw. des Heimes an die Versorgungsapotheke, begründet auf deren Know-how.
Beim Thema „Vergütung“ ist der Heimversorgungsapotheker oft allein gelassen, will er diese geleistete Arbeit, die im Rahmen der Medikamentenversorgung mittels Blister notwendigerweise anfällt, vergütet bekommen. Unterstützung seiner Standesorganisation sucht er dabei vergebens, wie erst jüngst wieder auf dem Wirtschaftsforum DAV 2010 (Berlin) und der BVKA Jahresversammlung 2010 (Bad Homburg) zu erfahren war. Ohne die Apotheker-eigene Unterstützung für die wertvolle Dienstleistung einer Patienten-individuellen Heimversorgung hatten es Krankenkassen und Heimträger bisher leicht, sich jeglicher Diskussion um eine nennenswerte Kostenbeteiligung zu entziehen.