siehe http://www.rbb-online.de/was/archiv/was__vom_13_02_2012/medikamentenblistern.html
Man soll ja nicht verzagen. Aber es ist schon eine große Genugtuung, nach mehr als 10 Jahren Information und Aufklärung den folgenden Satz aus dem Munde eines Politikers zu hören:
“Das Verblistern stellt eine Möglichkeit dar, Pflegekräfte zu entlasten und ihnen mehr Raum für die Arbeit am Patienten zu geben. Gleichzeitig erhält der Apotheker insbesondere bei multimorbiden Patienten, die oftmals zahlreiche verschiedene Medikamente am Tag nehmen müssen, die Möglichkeit, Wechselwirkungen besser zu erkennen.” [1]
Richtig.
“Aus diesem Grund wurde bereits mit dem GKV-WSG die Option geschaffen, dass Heime und Apotheken Verträge zur Verblisterung schließen. Aufgrund des Versorgungsvertrags nach § 12a Apothekengesetz (ApoG) zwischen Apotheker und Pflegeheim verpflichtet sich die Apotheke, Arzneimittel patientenindividuell zu verblistern. Dabei wurde auch die Frage der Kosten in die Hände der Vertragspartner gegeben. Krankenkassen und Apotheker können Vereinbarungen zur Vergütung treffen. All diese Instrumente werden bisher aber kaum oder nur im geringen Umfang genutzt bzw. zeigen faktisch kaum Wirkung.”
Schade. Aber warum bloß?
“Um die Möglichkeit der Verblisterung insbesondere für Heime aber auch für ambulante Pflegeanbieter attraktiver zu machen, sollten die Vertragsgrundlagen auf ambulante Pflegeanbieter ausgeweitet werden. Es ist darüberhinaus zu prüfen, wie der Aufwand des Verblisterns reduziert und kostengünstiger gestaltet werden kann. Dabei wollen wir auch grundsätzlich Form und Finanzierung der Verblisterung von Arzneimitteln diskutieren. Die Einhaltung von Rabattverträgen der Kassen ist in jedem Fall auch beim Verblistern zu gewährleisten.”
Verblistern für die ambulante Pflege wäre ein Segen für die Arzneimittelsicherheit; andere Länder machen es vor: in Holland soll der Pflegedienst prinzipiell den Blister benutzen, und in der Schweiz dürfen in Heimen ohne examinierte Pflegekräfte (z.B. in Einrichtungen unter sozialpädagogischer Betreuung) nur noch Blister ausgegeben werden.
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[1] CDU/CSU-FRAKTION IM DEUTSCHEN BUNDESTAG, ARBEITSGRUPPE GESUNDHEIT: Eck-Punkte für eine Pflegereform, April 2011
Mit dem bekannt gewordenen Eckpunktepapier zur Überarbeitung der Apothekenbetriebs ordnung (ApBetrO) wird langsam deutlich, dass sich die manuelle Verblisterung, also das händische Zusammenstellen mit anschließendem Verschweißen/Verkleben in der Apotheke an einem kritischen Punkt befindet:
Aber es sind nicht nur Dokumentationsunterschiede: wenn Blister-Zentren unter automatischer Qualitätskontrolle mit Fehlerraten aufwarten, die manuell schlichtweg nicht erreichbar sind, und z.B. eine permanente Bild-Dokumentation aller hergestellten Blister im Netz verfügbar machen können, dann hat die Apotheke mit manueller Herstellung einen deutlichen qualitativen Nachteil gegenüber dem maschinell erstellten Blister.
Wenn nun die unterschiedlichen Anforderung in der ApBetrO festgeschrieben werden, so läuft die manuelle Verblisterung Gefahr, nur noch Blister „zweiter Klasse“ zu liefern. Für Kunden, die den Blister in der Apotheke selbst abholen bzw. geliefert bekommen, macht sich die „Zwei Klassen-Verblisterung“ nicht direkt bemerkbar; auch für Heime, die manuell gestellte Blister aus der Apotheke beziehen, wird sich momentan noch nicht viel ändern.
Der Unterschied wird dann offenkundig und zu Tage treten, wenn die Fragen der Kompensation der Kosten und der Qualität bei der Verblisterung relevant werden:
Es ist prinzipiell zu begrüßen, dass in der Apothekenbetriebsordnung auf die Verhältnis-mäßigkeit der Vorgaben verwiesen wird – denn jede Apotheke soll prinzipiell herstellen, d.h. verblistern können. Trotzdem sind wir hier bei dem schon erwähnten Punkt: jeder Patient, der einen Blister benötigt, darf erwarten, dass er die beste verfügbare Qualität, d.h. den Blister mit der geringsten Fehlerrate erhält, egal wer den Blister herstellt und wo er hergestellt wurde. Und jede Apotheke kann den Blister dort herstellen lassen, wo die beste Qualität sichergestellt ist.
Bis heute wird der manuell befüllten Blisterkarte wie auch dem Blisterbeutel aus dem Apothekenautomaten ein Vorteil angeheftet: das Stellen von halben Tabletten ist der Apotheke erlaubt, dem Blisterzentrum aber untersagt. Aus eigener Erfahrung ist bekannt, dass mehr als ein Viertel aller verordneten Medikamente im Heim geteilt werden: Ärzte sind der Meinung, dass das Teilen von Tabletten im Alten- und Pflegeheim ihr Arznei-mittelbudget entlasten würden. Neben Aussagen in der Literatur, dass das Teilen von Tabletten kritisch eingestuft werden kann[1], erkennt man selbst beim Betrachten des Arbeitsplatzes einer PTA nach dem Tabletten-Teilen: der Ausdruck Dosiergenauigkeit kann hier nicht mehr verwandt werden!

Jüngste Untersuchungen von Apotheker Dr. Wellenhofer[2] zeigen, dass für den Blister aktuell lediglich ca. 5% aller verordneten Tabletten nicht durch ungeteilte Alternativen ersetzbar sind. Solche Medikamente sind dann nicht blisterbar, und müssen demnach, in Analogie zur Akut- und Bedarfsmedikation, vom Heimpersonal manuell gestellt werden. Interessanterweise greift das oft angeführte Wirtschaftlichkeitsargument (siehe oben) auch nicht, wie vom selben Autor gezeigt wurde[3]. Daher erscheint der oft genannte Vorteil, dass beim Stellen in der Apotheke auch Tabletten geteilt werden können, letztlich nicht zu greifen.