Bremst die Pharmaindustrie die Verblisterung?

 

siehe http://www.rbb-online.de/was/archiv/was__vom_13_02_2012/medikamentenblistern.html

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Zahlen aus Deutschland belegen die hohe Wirtschaftlichkeit des Blisters!

Zahlen aus deutschen Studien, wissenschaftlich begleitet, belegen nunmehr überdeutlich, dass der Einsatz von Wochenblistern eine wirtschaftlich nicht mehr zu übersehende Bedeutung erhält.

Um sich die Bedeutung dieser Zahlen (siehe Artikel aus der Ärzte-Zeitung) einmal klar zu werden: Hochgerechnet allein auf die ca. 750.000 Pflegeheimplätze in D ergäbe dies eine gigantische Zahl von ca. 1,27 Milliarden EUR an Einsparungen für die Krankenkassen – die Einsparungen an Arzneimitteln noch nicht mal berücksichtigt! Auch wenn sich nicht alles so materialisieren würde wie berechnet: die deutschen Krankenkassen verzichten auf einen 7-stelligen Betrag! Und dies bereits OHNE Berücksichtigung der ca. 1,7 Mio. Pflegefälle, die zuhause versorgt werden!
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Aber in Deutschland zählt das ja alles nichts: die ABDA mauert seit dem Jahr 2001 gegen den Blister, die Kassen beschäftigen sich und andere mit immer neuen Rabattvertrag-Ideen, und falsch-verstandene Gentlemen-Agreements in diesen Etagen blockieren sogar die besten Ergebnisse.
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Und die Politik schaut interessiert und/oder ernüchtert zu.
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Apotheker plus, 27.05.2011 05:00
Einspareffekte des Wochenblisters erstmals in Zahlen
(cw). Höhere Therapietreue und Einsparungen stationärer Be­handlungskosten – so lauten die Erwartungen an die patientenindividuelle Medikamentenverblisterung. Mitte Mai wurden Resultate mehrerer Modell­projekte vorgestellt. Erstmals lassen sich damit die Effekte der Verbliste­rung auch unter deutschen Verhältnissen konkret beziffern.
Ausgewertet wurde das Projekt der AOK Nordost und des Blisterpioniers 7×4 Pharma vom Institut für betriebswirtschaftliches Management im Fach­bereich Chemie & Pharmazie der Universität Münster. Demnach gingen die Krankenhausaufenthalte während der ersten sechs Monate nach Umstellung auf den Wochenblister um 27 Prozent zurück. An dem Feldversuch nahmen mehr als 500 Bewohner von Pflegeheimen teil.
Bei unterstellten Kosten von 500 Euro pro Krankenhaustag, so rechnet 7×4 vor, spare die Kasse pro Jahr und Patient 2038 Euro. Abzüglich der Ausgaben für den Wochenblister (275 Euro p.a. für Herstellung, Logistik und Apothekerhonorar) ergeben sich knapp 34 Euro, die jeder Wochenblister der Kasse erspart. Durch geringeren Verwurf reduzieren sich die Arzneimittelausgaben zusätzlich um rund zehn Prozent.
Zahlen in ähnlicher Größenordnung präsentierte kürzlich auch der Ge­sund­heitsökonom Professor Günter Neubauer, der einen Feldversuch der AOK Bayern mit zehn Apotheken, 20 Heimen und 580 Patienten evaluiert hat.
Unterm Strich saldiert Neubauer Minderausgaben je Wochenblister von 30,30 Euro. Zusätzlich ergeben sich wirtschaftliche Vorteile für die Pflege­heime, bei 100 Patienten etwa 500 Euro pro Woche. Dem Apotheker werden in diesem Modell pro Wochenblister brutto 6,10 Euro zugestanden sowie Herstellkosten von 3,00 bis 4,80 Euro.
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Nach 10 Jahren: Die Politik will den Blister!

Man soll ja nicht verzagen. Aber es ist schon eine große Genugtuung, nach mehr als 10 Jahren Information und Aufklärung den folgenden Satz aus dem Munde eines Politikers zu hören:

“Das Verblistern stellt eine Möglichkeit dar, Pflegekräfte zu entlasten und ihnen mehr Raum für die Arbeit am Patienten zu geben. Gleichzeitig erhält der Apotheker insbesondere bei multimorbiden Patienten, die oftmals zahlreiche verschiedene Medikamente am Tag nehmen müssen, die Möglichkeit, Wechselwirkungen besser zu erkennen.” [1]

Richtig.

“Aus diesem Grund wurde bereits mit dem GKV-WSG die Option geschaffen, dass Heime und Apotheken Verträge zur Verblisterung schließen. Aufgrund des Versorgungsvertrags nach § 12a Apothekengesetz (ApoG) zwischen Apotheker und Pflegeheim verpflichtet sich die Apotheke, Arzneimittel patientenindividuell zu verblistern. Dabei wurde auch die Frage der Kosten in die Hände der Vertragspartner gegeben. Krankenkassen und Apotheker können Vereinbarungen zur Vergütung treffen. All diese Instrumente werden bisher aber kaum oder nur im geringen Umfang genutzt bzw. zeigen faktisch kaum Wirkung.”

Schade. Aber warum bloß?

“Um die Möglichkeit der Verblisterung insbesondere für Heime aber auch für ambulante Pflegeanbieter attraktiver zu machen, sollten die Vertragsgrundlagen auf ambulante Pflegeanbieter ausgeweitet werden. Es ist darüberhinaus zu prüfen, wie der Aufwand des Verblisterns reduziert und kostengünstiger gestaltet werden kann. Dabei wollen wir auch grundsätzlich Form und Finanzierung der Verblisterung von Arzneimitteln diskutieren. Die Einhaltung von Rabattverträgen der Kassen ist in jedem Fall auch beim Verblistern zu gewährleisten.”

Verblistern für die ambulante Pflege wäre ein Segen für die Arzneimittelsicherheit; andere Länder machen es vor: in Holland soll der Pflegedienst prinzipiell den Blister benutzen, und in der Schweiz dürfen in Heimen ohne examinierte Pflegekräfte (z.B. in Einrichtungen unter sozialpädagogischer Betreuung) nur noch Blister ausgegeben werden.

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[1] CDU/CSU-FRAKTION IM DEUTSCHEN BUNDESTAG, ARBEITSGRUPPE GESUNDHEIT: Eck-Punkte für eine Pflegereform, April 2011

 

 

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Manuelle Verblisterung – am Scheideweg?

Mit dem bekannt gewordenen Eckpunktepapier zur Überarbeitung der Apothekenbetriebs ordnung (ApBetrO) wird langsam deutlich, dass sich die manuelle Verblisterung, also das hän­di­sche Zusammenstellen mit anschließendem Verschweißen/Verkleben in der Apo­the­ke an einem kritischen Punkt befindet:

  • Die manuelle Verblisterung wird expressis verbis NICHT als „kritisch“ eingestuft; daher wird die manuell verblisternde Apotheke womöglich nicht zur Einführung eines QMS-Sys­tems verpflichtet werden: die bekannt gewordenen Kriterien dazu (“steril”, “ma­schi­nell hergestellt”) treffen für die manuelle Verblisterung gerade nicht zu.
  • Trotzdem wird die manuell verblisternde Apotheke teilweise Verschärfungen spüren: sie wird zur Dokumentation der Her­stel­lung („Herstel­lungs- und Prüfvorschriften“), und zwar „unabhängig von deren Um­fang“ verpflichtet werden. Jede Herstellung wird zukünftig „unter Verantwor­tung eines Apothekers mit ausreichenden Fachkenntnissen“ gestellt, und jede Herstellung muss zukünftig vom Apotheker freigegeben werden.
  • GMP-Elemente der „Gu­ten Herstellungspraxis“, wie sie beim maschinellen Verblis­tern vorgeschrieben sind, werden eben nur in der o.a. abgeschwächten Weise vorgegeben wer­den.

Aber es sind nicht nur Dokumentationsunterschiede: wenn Blister-Zentren unter automatischer Qualitätskontrolle mit Fehlerraten aufwarten, die manuell schlichtweg nicht erreichbar sind, und z.B. eine permanente Bild-Do­ku­men­ta­ti­on aller hergestellten Blister im Netz verfügbar machen können, dann hat die Apotheke mit manueller Herstellung einen deutlichen qualitativen Nachteil gegenüber dem maschinell erstellten Blister.

Wenn nun die unterschiedlichen Anforderung in der ApBetrO festgeschrieben werden, so läuft die manuelle Verblisterung  Gefahr, nur noch Blister „zweiter Klas­se“ zu liefern. Für Kunden, die den Blister in der Apotheke selbst abholen bzw. geliefert bekommen, macht sich die „Zwei Klassen-Verblisterung“ nicht direkt bemerkbar; auch für Heime, die manuell gestellte Blister aus der Apotheke beziehen, wird sich momentan noch nicht viel ändern.

Der Unterschied wird dann offenkundig und zu Tage treten, wenn die Fragen der Kom­pen­sation der Kosten und der Qualität bei der Verblisterung relevant werden:

  • Kassen und Heime, die in der jüngst veröffentlichen Abstimmung der apo­theke adhoc-Leserschaft (Stichprobe) die Kosten der Verblisterung übernehmen sollen, werden sich genau fragen, welche Qualität sie für ihr Geld bekommen werden: die Fehlerrate wird ein entscheidendes Kriterium werden.
  • Zukünftige Aktivitäten unter Beteiligung eines Patientenblisters (Testläufe, Pilot-Projekte zu innovativen Versorgungsmodellen) werden sich rechtfertigen müssen, wenn sie nicht die höchst-mögliche Blister-Qualität anbieten.
  • Spätestens nach einer notwendigen Rechtfertigung wegen angeblichen Fehlern bei der Medikamentenvergabe wird auch das Heim und der Pflegedienst die höchst mögliche Qualität ansteben wollen.

Es ist prinzipiell zu begrüßen, dass in der Apothekenbetriebsordnung auf die Verhältnis-mäßigkeit der Vor­ga­ben verwiesen wird – denn jede Apotheke soll prinzipiell herstellen, d.h. verblistern können. Trotzdem sind wir hier bei dem schon erwähnten Punkt: jeder Patient, der einen Blister benötigt, darf erwarten, dass er die beste verfügbare Qualität, d.h. den Blister mit der geringsten Fehlerrate erhält, egal wer den Blister herstellt und wo er hergestellt wurde. Und jede Apotheke kann den Blister dort herstellen lassen, wo die beste Qualität sichergestellt ist.

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Vorteil über geteilte Tabletten ?

Bis heute wird der manuell befüllten Blisterkarte wie auch dem Blisterbeutel aus dem Apothekenautomaten ein Vorteil angeheftet: das Stellen von halben Tabletten ist der Apotheke erlaubt, dem Blisterzentrum aber untersagt. Aus eigener Erfahrung ist bekannt, dass mehr als ein Viertel aller verordneten Medikamente im Heim geteilt werden: Ärzte sind der Meinung, dass das Teilen von Tabletten im Alten- und Pflegeheim ihr Arznei-mittelbudget entlasten würden. Neben Aussagen in der Literatur, dass das Teilen von Tabletten kritisch eingestuft werden kann[1], erkennt man selbst beim Betrachten des Arbeitsplatzes einer PTA nach dem Tabletten-Teilen: der Ausdruck Dosiergenauigkeit kann hier nicht mehr verwandt werden!

Geteilte Tabletten (Foto: Apotheke im Elisenpalais, 63739 Aschaffenburg)

Jüngste Untersuchungen von Apotheker Dr. Wellenhofer[2] zeigen, dass für den Blister aktuell lediglich ca. 5% aller verordneten Tabletten nicht durch ungeteilte Alternativen ersetzbar sind. Solche Medikamente sind dann nicht blisterbar, und müssen demnach, in Analogie zur Akut- und Bedarfsmedikation, vom Heimpersonal manuell gestellt werden. Interessanterweise greift das oft angeführte Wirtschaftlichkeitsargument (siehe oben) auch nicht, wie vom selben Autor gezeigt wurde[3]. Daher erscheint der oft genannte Vorteil, dass beim Stellen in der Apotheke auch Tabletten geteilt werden können, letztlich nicht zu greifen.

[1] R. Quinzler, W.E. Hafeli et. al. (2006) The frequency of inappropriate tablet splitting in primary care. European Journal of Clinical Pharmacology 62, 1065-1073.
[2] Wellenhofer, T. (2010) Geteilte Tabletten in Heimen und Pflegeambulanz. Deutsche Apotheker Zeitung 279, 66-69.
[3] Wellenhofer, T. (2009) Tablettenteilungen. Zur Wirtschaftlichkeit in Heim und Pflege-Ambulanz. Pharm Ztg 154 (13), 64-67.
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